Danke für Eure Reisebuchung bei art reisen.

Im Nachfolgenden haben wir noch ein paar Details die für die Buchung wichtig sind.

Die Pauschalreiserichtlinie ist ein wichtiges Thema
Ihr habt eine Pauschalreise gebucht ?


Anhand des Beispiels von alltours sehen Sie das FORMBLATT ZUR PAUSCHALREISE nach §651a BGB. Gerne senden wir Euch dieses Formblatt mit den Daten des von Euch gebuchten Veranstalters auf Anfrage zu. 

Wichtig dabei ist, dass Ihr einen Sicherungsschein erhaltet

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Alltours Flugreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Alltours Flugreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn d er für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kosten- erstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn Erstellt: 29.01.2022 – 12:27:03 Seite 2/2 der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Alltours Flugreisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde. Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Verwaltung: Sächsische Straße 1 10707 Berlin Telefon: 030 78954770 schadenmeldung@drsf.reise kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Alltours Flugreisen GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L230


Ihr habt mehrere Einzelleistungen gebucht

Ein wichtiger Unterschied hier ist, dass Ihr keinen Sicherungsschein bekommt. Und entscheidend ist, dass die Leistungen nicht miteinander verknüpft sind. Ansprechpartner ist hier jeweils der einzelne Leistungsträger.

Ihr zahlt bei uns

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des BGB erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch unseres Unternehmens oder demselben Kontakt mit diesem werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt art reisen gmbh über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an art reisen gmbh für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von art reisen gmbh nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt. art reisen gmbh hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.* Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde. R+V Allgemeine Versicherung AG Verwaltung: Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-5859 info@ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von art reisen gmbh verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: https://eurlex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L230

Ihr zahlt direkt an den Leistungsträger

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des BGB erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über art reisen gmbh im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist art reisen gmbh nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb

Hier gibt es die Versicherungsmöglichkeiten rund um Eure Reise

Wir arbeiten seit über 20 Jahren mit der Ergo (früher ERV) zusammen und sind mit Ihrer Abwicklung sehr zufrieden.

Flexoption

Verschiedene Veranstalter bieten eine Flexoption an. Diese ermöglicht es, die Reise 15 oder 21 Tage vor Reiseantritt ohne Grund zu stornieren. Die Kosten sind dann sehr gering. Wenn Ihr wissen möchtet, ob eine Flex für Eure Buchung angeboten wird, dann fragt gerne nach.

Bestätigt uns kurz noch, dass Ihr alle Informationen

rund um Eure Reise erhalten habt